Der Leiter der Mitgliederversammlung ist einer der vier Vorsitzendenden des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
zehn Vereinsmitglieder anwesend sind.
Ein schriftlich gestellter Antrag auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung gilt als
angenommen, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder ihm zustimmen.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich
erfolgen, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur
Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich. Eine Stimme kann im Falle der Abwesenheit delegiert werden.
Für Wahlen gilt:
Hat im ersten Durchgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein
Protokollaufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu
unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung,
die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen
Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.
Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.
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